
Meine Gebühren
Die Vergütung erfolgt in der Regel nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt). In jedem Falle lege ich größten Wert auf absolute Kostentransparenz.
Unter Umständen haben Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In diesem Fall bezahlt der Staat die Anwalts- und Gerichtskosten.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung.
Honorar
Kostenlose Erstkonsultation
Bei einer persönlichen Erstberatung geben Sie mir einen ersten Überblick über die Fakten. Daraufhin berate ich Sie, wie man weiter vorgehen könnte und gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung über die Erfolgsaussichten und welche Kosten auf Sie zukommen würden. Bei Übernahme des Mandats werden die Kosten für das Erstgespräch auf die weiteren gesetzlichen Gebühren angerechnet.
Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Insofern ein Rechtschutzfall vorliegt, übernimmt diese die gesetzlichen Gebühren für eine Übernahme des Mandats und die anwaltliche Vertretung. Sollten Sie Zweifel haben, ob auch die Erstberatung von Ihrer Versicherung gedeckt wird, ist es ratsam, dies im Voraus zu klären. Nach dem Erstgespräch kümmere ich mich dann gerne um alles weitere mit der Versicherung.
Prozesskostenhilfe
Sollten Sie nicht über die nötigen finanziellen Mittel für ein Gerichtsverfahren verfügen, scheuen Sie trotzdem nicht die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt. Unter Umständen haben Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In diesem Fall bezahlt der Staat die Anwalts- und Gerichtskosten.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung.